MICHAEL BELOW RECHTSANWALT

SCHWERPUNKTE

Allgemein betrachte ich mich als Zivilrechtler. Dieses Rechtsgebiet regelt insbesondere Verträge (Miete, Kauf...) und private Rechte (Eigentum, Urheberrecht...). Dabei habe ich einige besondere Interessen entwickelt:

  • Mein primärer Interessenschwerpunkt ist das Medien- und IT-Recht: Erfahrungen sammeln konnte ich hier im Presserecht (Schutz von Persönlichkeitsrechten), im Urheberrecht (Vorgehen bei Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung, Schutz von Urheberrechten), im deutschen, europäischen und internationalen Markenrecht (Schutz von Marken, Schutz vor übertrieben ausgedehnten Ansprüchen aus Marken), im Domainrecht (Abwehr von Übertragungsansprüchen), im IT-Vergaberecht (Beschwerde gegen Vergabeentscheidungen der öffentlichen Hand) und im IT-bezogenen Vertragsrecht (Gestaltung von AGB von Online-Shops). Immer wieder haben mich auch Fragen des Verbraucherschutzes im Internet beschäftigt, insbesondere bei ungewollt abgeschlossenen Verträgen.
  • Das Versicherungsrecht hat sich bereits im Zuge meines Referendariates zu meinem zweiten Interessengebiet entwickelt. Als Referendar war ich sechs Monate bei einer spezialisierten Kammer des Landgerichtes Berlin und später drei Monate bei einer entsprechend spezialisierten Anwaltskanzlei tätig. Inhalt meiner Tätigkeit war insbesondere das Schadensrecht, etwa der Schadenersatz bei Unfällen, Bränden o.ä.. Auf diese Erfahrungen baue ich heute noch.
IMPRESSUM

Letzte Änderung: 26. Dezember 2009.