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KOSTENMeine anwaltliche Tätigkeit wird in der Regel nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abgerechnet. Die Höhe der Gebühren richtet sich dann regelmäßig nach dem Wert des Gegenstandes, dem sogenannten Streitwert, und den verwirklichten Gebührentatbeständen. Alternativ können Stunden- oder Pauschalhonorare vereinbart werden. Auf Anfrage erstelle ich gerne für Sie kostenfrei einen individuellen Kostenvoranschlag. Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, kann ich gerne dort für Sie anfragen, ob die Kosten Ihres Falles übernommen werden. PROZESSKOSTENRECHNERZur ungefähren Abschätzung des Kostenrisikos eines Gerichtsverfahrens können Sie diesen Gerichtskostenrechner verwenden. Hierbei ist allerdings zu berücksichtigen, dass abhängig vom Prozessverlauf Kosten hinzukommen oder wegfallen können. Es handelt sich bei dem Rechenergebnis also nur um eine erste Schätzung, nicht um einen Kostenvoranschlag.
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Letzte Änderung: 19.12.2011 |