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  <title>Rechtsanwalt Michael Below</title>
  <updated>2011-10-18T14:47:00Z</updated>
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    <name>Michael Below</name>
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    <id>tag:judiz.de,2011-10-18:/aktuelles/stromnetz/</id>
    <title type="html">Erhöhung der Netzentgelte? Stromnetze in Bürgerhand!</title>
    <published>2011-10-18T14:47:00Z</published>
    <updated>2011-10-18T14:47:00Z</updated>
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    <content type="html">&lt;p&gt;In den letzten Monaten habe ich mich beim &lt;a href="http://berliner-energietisch.net/"&gt;Berliner Energietisch&lt;/a&gt; engagiert, einem Bündnis von umwelt- und sozialpolitischen Initiativen, das sich dafür einsetzt, das Berliner Stromnetz wieder in Landeseigentum zu überführen. 2014 läuft der Konzessionsvertrag mit &lt;a href="http://www.vattenfall.de/de/index.htm"&gt;Vattenfall&lt;/a&gt; aus, dies bietet die Chance zur &lt;a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Rekommunalisierung"&gt;Rekommunalisierung&lt;/a&gt; des Netzes im Sinne einer ökologischen Energiewende.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Warum das nötig ist zeigt sich auch an den aktuellen &lt;a href="http://www.berliner-zeitung.de/energiewende/steigende-strompreise-das-versagen-der-kontrolleure,10808242,11016592.html"&gt;Meldungen&lt;/a&gt; über die bevorstehende Erhöhung der Netzentgelte: Bei den Stromnetzen handelt es sich um &lt;a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Nat%C3%BCrliches_Monopol"&gt;natürliche Monopole&lt;/a&gt;, die eng reguliert werden, damit der Eigentümer aus seiner Monopolstellung keine übermäßigen Vorteile ziehen kann. Im Juni hatte der &lt;a href="http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&amp;amp;Art=en&amp;amp;Datum=2011-6-28&amp;amp;nr=56878&amp;amp;pos=18&amp;amp;anz=30"&gt;Bundesgerichtshof&lt;/a&gt; die Preisregulierung &lt;a href="http://www.derenergieblog.de/alle-themen/energie/gsp-urteil-des-bundesgerichtshofs-entscheidungsgrunde-klaren-das-bild/"&gt;teilweise&lt;/a&gt; für rechtswidrig erklärt. Da es bisher keine Änderung der zu Grunde liegenden &lt;a href="http://www.gesetze-im-internet.de/aregv/index.html"&gt;Verordnung&lt;/a&gt; gab, können die Netzbetreiber nunmehr ihre Preise über das vorgesehene Maß hinaus erhöhen. In Berlin will Vattenfall seine Netzentgelte zum 1.1. 2012 um 0,5 Cent pro Kilowattstunde erhöhen. &lt;a href="http://www.ftd.de/unternehmen/industrie/:roundup-eon-stromnetze-fordern-mehr-geld-noch-keine-erhoehungen-fuer-private/60117287.html"&gt;Eon&lt;/a&gt; erhöht um 7 bis 13 Prozent, EnBW um durchschnittlich 12 Prozent. Direkte Strompreiserhöhungen für die Endkunden sind damit bisher nicht verbunden, es ist aber davon auszugehen, dass die Kosten entsprechend umgelegt werden.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Im Ergebnis zeigen sich hier die Schwierigkeiten der Regulierung derartiger Monopole mittels Preiskontrollen und staatlicher Überwachung. Konsequent ist es darum, die Netze in Bürgerhand zu überführen.&lt;/p&gt;
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    <id>tag:judiz.de,2011-06-21:/aktuelles/dddatensammlung/</id>
    <title type="html">Dresden: Sammlung von Funkzellendaten unverhältnismäßig</title>
    <published>2011-06-21T18:24:00Z</published>
    <updated>2011-06-21T18:24:00Z</updated>
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    <content type="html">&lt;p&gt;Die Dresdener Polizei hat drei Tage nach den
  &lt;a href="http://www.dresden-nazifrei.com/"&gt;Demonstrationen&lt;/a&gt; gegen einen
  geplanten rechtsextremen Aufmarsch am 19. Februar in großem Umfang
  Handy-Verbindungsdaten bei Telefonanbietern abgefragt. Mit einer
  Funkzellenabfrage wurden ca. 138.000 Verbindungsdatensätze von
  mehreren tausend
  Personen erhoben, die sich zu dieser Zeit in der Dresdener Südstadt aufhielten. Öffentlich
  gemacht wurde dies am Sonntag zuerst von der
  &lt;a href="http://taz.de/1/politik/schwerpunkt-ueberwachung/artikel/1/mal-eben-ausgespaeht/"&gt;tageszeitung&lt;/a&gt;,
  woraufhin die Dresdener Polizei
  &lt;a href="http://www.polizei.sachsen.de/pd_dresden/6107.htm"&gt;betonte&lt;/a&gt;, die
  Maßnahme sei rechtmäßig gewesen.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Heute habe ich dem &lt;a href="http://www.neues-deutschland.de/artikel/200286.dresdner-ermittler-geben-alles.html"&gt;Neuen
  Deutschland&lt;/a&gt;
  erläutert, warum diese Maßnahme nach meiner Ansicht rechtswidrig war:
Rechtsgrundlage ist &lt;a href="http://bundesrecht.juris.de/stpo/__100g.html"&gt;§ 100g
  StPO&lt;/a&gt;,
  Absatz 2 Satz 2. Zweifelhaft ist schon, ob die
  Ermittlung ohne die Abfrage im Sinne dieser Norm »wesentlich erschwert« wäre, d.h. ob
  grundrechtsschonendere Ermittlungsmethoden deutlich geringere
  Erfolgsaussichten hatten. Jedenfalls steht die Abfrage von über
  100 000 Verbindungsdatensätzen tausender Bürger aber außer
  Verhältnis zu einem angeblichen Landfriedensbruch.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Verletzt ist durch diese Massenabfrage nicht nur das
  Fernmeldegeheimnis. Auch die Versammlungsfreiheit ist betroffen,
  wenn in derart großem Umfang Versammlungsteilnehmer erfasst werden.&lt;/p&gt;
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    <id>tag:judiz.de,2011-04-29:/aktuelles/mairichter/</id>
    <title type="html">Ungesetzliche Richter am 1. Mai?</title>
    <published>2011-04-29T18:48:00Z</published>
    <updated>2011-12-19T18:39:00Z</updated>
    <link rel="alternate" href="http://judiz.de/aktuelles/mairichter/"/>
    <content type="html">&lt;p&gt;Der 1. Mai ist bekanntlich auch für die Berliner Justiz eine
  Herausforderung. Bemerkenswert ist aber eine Entscheidung des
  Landgerichts Berlin vom 4. April, die mein Kollege &lt;a href="http://www.google.com/maps/place?q=thomas+moritz+anwalt+berlin&amp;amp;nomo=1&amp;amp;ui=maps&amp;amp;source=mpp&amp;amp;latlng=13790003536408217809"&gt;Thomas Moritz&lt;/a&gt;
  erstritten hat. Demnach ist das Amtsgericht Tiergarten
  rund um den 1. Mai 2010 schon den formalen Anforderungen nicht gerecht
  geworden: Der &lt;a href="http://www.berlin.de/imperia/md/content/senatsverwaltungen/justiz/gerichte/ag_tiergarten/geschaeftsplaene/gvpl_2010.pdf?start&amp;amp;ts=1288597897&amp;amp;file=gvpl_2010.pdf"&gt;Geschäftsverteilungsplan 2010&lt;/a&gt; war für den
  Bereitschaftsdienst um den 1. Mai herum nicht
  bestimmt genug.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Das Landgericht hatte zwar nichts daran auszusetzen, dass die
  Anwälte auf die Straße verwiesen wurden und dass die Richter
  nur durch Vermittlung der Polizei zugänglich waren. Die Regelung im
  Geschäftsverteilungsplan, in der Vertreter »für den Fall der
  Verhinderung, z.B. infolge von Überlastung« bestimmt wurden (S. 92 ff.), sei
  jedoch zu unbestimmt gewesen. Es habe auch an einer Regelung
  gefehlt, wie im Fall der Überlastung mit den Verfahren umzugehen
  war, die bei dem überlasteten Richter schon vorlagen.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Nach der &lt;a href="http://lexetius.com/1997,1"&gt;Rechtsprechung&lt;/a&gt; des Bundesverfassungsgerichts ist nur der
  Richter »gesetzlicher Richter« im Sinne des &lt;a href="http://bundesrecht.juris.de/gg/art_101.html"&gt;Art. 101 GG&lt;/a&gt;, der im
  voraus und möglichst eindeutig durch eine allgemeine Regel
  festgelegt ist. Entscheidend ist, dass objektiv keine Möglichkeit
  zur Manipulation gegeben sein darf. Diesen stringenten Anforderungen
  genügt es nicht, wenn jeder Richter allein nach subjektiven
  Kriterien über seine Überlastung entscheiden kann und die Zuordnung
  der vorliegenden Verfahren dann quasi nach Gutdünken erfolgt.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Offenbar weist der &lt;a href="http://www.berlin.de/imperia/md/content/senatsverwaltungen/justiz/gerichte/ag_tiergarten/geschaeftsplaene/gvpl_2011_17.1..pdf?start&amp;amp;ts=1302691985&amp;amp;file=gvpl_2011_17.1..pdf"&gt;Geschäftsverteilungsplan 2011&lt;/a&gt; den selben Mangel
  auf (S. 109ff.). Auch dort findet sich die oben zitierte
  Vertreterbestimmung. Nach der (nicht rechtskräftigen) Entscheidung
  des LG Berlin fehlt es also an zuständigen Richtern, die über
  Gewahrsamnahmen rund um den 1. Mai entscheiden können.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;&lt;em&gt;LG Berlin 84 T 136/10 Asog&lt;/em&gt;&lt;/p&gt;

&lt;h3&gt;Update&lt;/h3&gt;

&lt;p&gt;Der Kollege Moritz weist darauf hin, dass das Präsidium des AG
  Tiergarten auf diese Gerichtsentscheidung hin am 26. April den aktuellen Geschäftsverteilungsplan geändert
  hat. Der Begriff der Überlastung wird nun danach bestimmt, ob durch
  einen Richter mehr als 15 Personen anzuhören sind. Auch wird nun
  geregelt, dass die bis dahin anhängigen Verfahren bei dem
  überlasteten Richter verbleiben. So weit, so nachvollziehbar.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Allerdings heißt es ergänzend:&lt;/p&gt;

&lt;blockquote&gt;&lt;p&gt;Ein Fall der Überlastung kann auch eintreten, wenn die besondere
  Schwierigkeit oder der Umfang eines oder einzelner Verfahren dazu
  führt, dass der mit der Bearbeitung befasste Richter zu der
  Auffassung gelangt, so mit der Bearbeitung zeitlich gebunden zu
  sein, dass er die noch bei ihm anhängigen Verfahren nicht mehr
 während der jeweiligen Dienstzeit wird erledigen können.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Dann kann nach Feststellung des Eintrittes der Überlastung durch den
  Präsidenten des Amtsgerichts Tiergarten/ seinen ständigen Vertreter
  oder den zuständigen weiteren aufsichtführenden Richter der
  geschäftsplanmäßige Vertreter zur Vertretung mit der Maßgabe
  herangezogen werden, dass ab Feststellung der Überlastung der erste
  Richter für alle bei ihm anhängigen Verfahren zuständig bleibt, mit
  deren Bearbeitung er bereits begonnen hat und im Übrigen nur noch
  für Verfahren mit ungerader Endziffer zuständig ist. Für die
  Verfahren mit gerader Endziffer ist ab dem Eintritt der Überlastung
  der Vertreter zuständig.&lt;/p&gt;&lt;/blockquote&gt;

&lt;p&gt;Diese Regelung ergänzt im Ergebnis das Ermessen des einzelnen Richters durch das
  Ermessen des Präsidenten des Amtsgerichtes, eine objektive
  Vorausbestimmung des gesetzlichen Richters ist damit weiterhin nicht
  gegeben. Es bleibt abzuwarten, ob diese Neuregelung vor dem LG Berlin
  bestehen kann.&lt;/p&gt;

&lt;h3&gt;2. Update&lt;/h3&gt;

&lt;p&gt;Gerne ergänze ich die neue Homepage des Kollegen Moritz im &lt;a href="http://www.tempel22.com/"&gt;anwaltsbüro moritz jansen holtkötter&lt;/a&gt;.&lt;/p&gt;
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    <id>tag:judiz.de,2011-04-15:/aktuelles/kommentar/</id>
    <title type="html">Neue Kommentarfunktion</title>
    <published>2011-04-15T18:10:00Z</published>
    <updated>2011-04-15T18:10:00Z</updated>
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    <content type="html">&lt;p&gt;Probehalber haben wir heute eine neue Kommentarfunktion aktiviert: Kommentare
  werden nun über eine spezielle E-Mail-Adresse entgegengenommen und
  automatisch einsortiert. Von der Mail-basierten Lösung erhoffe ich mir eine
  einfachere Verwaltung: Spam kann so mit den üblichen Werkzeugen
  gefiltert werden, und die Moderation kann direkt aus dem
  Mailprogramm erfolgen.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Die Kommentarfunktion setzt im Moment voraus, dass der Webbrowser mit dem
  »mailto:« Link umgehen kann. Falls das nicht praktikabel sein sollte
  würde ich mich über eine &lt;a href="/kontakt/"&gt;Rückmeldung&lt;/a&gt; auf
  konventionellem Wege freuen.&lt;/p&gt;
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    <id>tag:judiz.de,2011-03-30:/aktuelles/atomhaftung/</id>
    <title type="html">Haftung für Atomunfälle: Wer soll das bezahlen?</title>
    <published>2011-03-30T12:41:00Z</published>
    <updated>2011-03-30T13:25:00Z</updated>
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    <content type="html">&lt;p&gt;Schon jetzt ist absehbar, dass die Schäden aus dem Unfall in Fukushima die Deckungssumme der Haftpflichtversicherung des Betreibers Tepco deutlich &lt;a href="http://www.ft.com/cms/s/0/3a39a350-5647-11e0-82aa-00144feab49a.html"&gt;übersteigen&lt;/a&gt;:  Diese beträgt 120 Mrd. Yen, also etwa 1 Mrd. €. Der Betreiber hat bisher zur Schadensbekämpfung einen Notfallkredit in Höhe von 2000 Mrd. Yen aufgenommen, also etwa 17 Mrd. €. Dazu kommt die Frage, ob die Haftpflichtversicherung bei Erdbebenschäden überhaupt eintritt.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;In den letzten Tagen war darum wiederholt von einer  möglichen Insolvenz des japanische AKW-Betreiber Tepco zu lesen,
  alternativ werden verschieden Formen der &lt;a href="http://e.nikkei.com/e/fr/tnks/Nni20110329D29JFA23.htm"&gt;Verstaatlichung&lt;/a&gt;
  diskutiert. In jedem Fall ist davon auszugehen, dass der japanische
  Staat einen Großteil der Kosten übernimmt. Bei einem vergleichbaren
  Unfall in Deutschland wäre das wohl nicht anders.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Zwar sieht das Atomgesetz vor, dass Betreiber von Atomanlagen in
  Deutschland in der Regel unbegrenzt für die von ihnen verursachten Schäden
  haften müssen (&lt;a href="http://bundesrecht.juris.de/atg/__31.html"&gt;§ 31 Abs. 1
  AtG&lt;/a&gt;). Eine
  Haftpflichtversicherung muss allerdings nicht für alle Schäden
  abgeschlossen werden, &lt;a href="http://bundesrecht.juris.de/atdeckv_1977/__9.html"&gt;§ 9
  AtDeckV&lt;/a&gt; sieht vor:&lt;/p&gt;

&lt;blockquote&gt;&lt;p&gt;Die Regeldeckungssumme beträgt bei Reaktoren mit einer Höchstleistung
 bis 1 Megawatt 5 Millionen Euro, für jedes weitere Megawatt bis 10
 Megawatt 1 Million Euro, für jedes weitere Megawatt 2,5 Millionen
 Euro bis zum Höchstbetrag von 2,5 Milliarden Euro.&lt;/p&gt;&lt;/blockquote&gt;

&lt;p&gt;Der Bund stockt diesen Schadenersatz im Falle eines Falles aus dem
 Staatshaushalt auf insgesamt 2,5 Mrd. € auf und stellt den Betreiber
 insoweit von der  Haftung frei, &lt;a href="http://bundesrecht.juris.de/atg/__34.html"&gt;§ 34
 AtG&lt;/a&gt;. Für darüber
 hinausgehende Schäden soll dann wieder der Betreiber haften, soweit
 er kann.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt; Am Beispiel Fukushima wird deutlich, dass derartige Haftungsbeträge
 dem Schadenspotential der Atomindustrie nicht angemessen sind. Für
 Deutschland wurde schon 1992 durch
 das Prognos-Institut in einer
 &lt;a href="http://www.zukunftslobby.de/Tacheles/prognstu.html"&gt;Studie&lt;/a&gt; der
 voraussichtliche Schaden eines Super-GAUs in Deutschland auf 10697
 Mrd. DM geschätzt. Ein derartiger Schaden dürfte auch florierende Energiekonzerne in die Insolvenz treiben.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;BUND, IPPNW und auch die Neue Richtervereinigung tragen die Kampagne
  &lt;a href="http://www.atomhaftpflicht.de"&gt;Sofort volle Haftpflichtversicherung für deutsche
  Atomkraftwerke&lt;/a&gt;, die Unterschriften
  für eine angemessene Schadensvorsorge sammelt. Nach einer Studie des
  &lt;a href="http://www.foes.de/pdf/2010_FOES_Foerderungen_Atomenergie_1950-2010.pdf"&gt;Forums ökologisch-soziale
  Marktwirtschaft&lt;/a&gt;
  im Auftrag von Greenpeace  wäre für die Absicherung des von Prognos
  ermittelten Schadensrisikos pro Jahr eine Versicherungsprämie von
  gut 287 Mrd. € fällig, der Preis für die Kilowattstunde Atomstrom
  würde damit um 1,79 € steigen. Im Ergebnis würde eine ausreichende
  Versicherung also den
  Ausstieg aus der Atomenergie bedeuten.&lt;/p&gt;
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